Diese Räum- und Streupflichten gelten
Fällt Schnee oder bildet sich Glätte auf Geh- und Radweg, sind Grundstückseigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Schnee muss geräumt und Wege bei Glätte gestreut werden. | Bild: pixabay.de
Fällt Schnee oder bildet sich Glätte auf Geh- und Radweg, sind Grundstückseigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Schnee muss geräumt und Wege bei Glätte gestreut werden. | Bild: pixabay.de